Gerätetraining

Seit dem 01.07.2001 können Vertragsärzte der Krankenkassen „Gerätegestützte Krankengymnastik“ verordnen.

Verordnungsrelevant ist sie ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance / -insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen.

KG-Gerätetraining findet in Form einer Gruppentherapie statt. Max. 3 Personen können bei einer Gruppe teilnehmen.

Laut VdAk beträgt der Richtwert für eine Behandlung 60 min., inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung für den betreuenden Therapeuten.

Der betreuende Therapeut ist verpflichtet eine Fortbildung in „KG-Gerätetraining“ absolviert zu haben. Die Mindestdauer der Fortbildung beträgt 40 Unterrichtseinheiten a 45 min., wobei der praktische Teil des Unterrichts mindestens 60 % der Fortbildung betragen muss.

Fortbildungsinhalte sind unter anderem:

1. Allgemeine Trainingsgrundlagen
1.1. Trainingsprinzipien
1.2. Kinetik und Kinematik
1.3. Trainingsprinzipien zum indikationsspezifischem Training

2. Angewandte Trainings- und Bewegungslehre
2.1. Motorische Hauptbeanspruchungsformen
2.2. Praktische Umsetzung unter Berücksichtigung therapeutischer Ansätze
für propriozeptives Training (Koordinationsschulung)

3. Einsatz von Geräten
3.1. Gerätetechnische Ausstattung
3.2. Anwendungsprinzipien
3.3. Indikationsspezifischer Einsatz der Geräte gemäß Heilmittelkatalog auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung; Kontraindikationen
3.4. Praxis

Nach Abgabe der Position „KG-Gerät“ muss in einer Einrichtung ein zusätzlicher mind. 30m² Raum vorhanden sein. In diesem Raum müssen mindestens die in den Zulassungsempfehlungen nach § 124 SGB V aufgeführten Geräte stehen:

– Zwei Universalzugapparate in einem Abstand von ca. 1 Meter, angeordnet als
Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften, mit Trainingsbank
– Funktionsstemme
– Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
– Vertikalzugapparat

Zubehör je Zugapparat:
– Fußmanschette oder Fußgurt
– Handmanschette oder Handgurt